Ab heute Antrag stellen! Heizkostenzuschuss wird automatisch erhöht

„Um die Folgen der Teuerungskrise für besonders betroffene Kärntnerinnen und Kärntner abzufedern, hat Kärnten bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt. Ab heute kann der deutlich erhöhte Heizkostenzuschuss beantragt werden“, informiert LHStv.in Sozialreferentin Beate Prettner. „Außerdem haben wir die Einkommensgrenzen weiter angehoben, und damit die Zahl der Bezugsberechtigten erhöht. Wir gehen von rund 21.000 Personen aus.“

Erhöhung des Heizkostenzuschusses

„Die Erhöhung des Heizkostenzuschusses beträgt 50 Euro und wird als Kärntner Energiebonus automatisch mit dem Heizzuschuss ausbezahlt.“ 50 Euro bedeuten für den kleinen Heizzuschuss (110 Euro + 50 Euro) ein Plus von 45 Prozent. Der große Heizzuschuss erhöht sich von 180 Euro auf 230 Euro bzw. um 28 Prozent“, sagt Prettner. Während der Heizzuschuss je zur Hälfte vom Land und von den Gemeinden finanziert wird, wird der Energiebonus zu 100 Prozent vom Land aus dem Sozialreferat getragen. „In Summe rechnen wir mit 4,2 Millionen Euro, mit denen wir in der Heizperiode 2022/23 die Kärntnerinnen und Kärntner unterstützen werden“, so Prettner.

Einkommensgrenzen neuerlich angehoben

Besonders wichtig ist es dem Land Kärnten gewesen, den Kreis der Bezugsberechtigten zu erweitern – „derart herausfordernde Zeiten treffen nicht nur die niedrigsten Einkommensbezieher“. Daher wurden die Einkommensgrenzen neuerlich angehoben. Diese sind für den großen Zuschuss: 1.100 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen bzw. 1.560 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Für den kleinen Zuschuss: 1.240 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen und 1.700 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Erhöht wird außerdem der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt auf 270 Euro netto.

Antrag am zuständigen Gemeindeamt stellen

„Heute startet die Antragsfrist – und zwar wie in den Jahren davor am zuständigen Gemeindeamt“, informiert die Sozialreferentin. Die Antragsfrist endet am 28. April 2023. Prettner versichert: „Anders als der Energiebonus des Bundes wird der Kärntner Energiebonus automatisch mit der Bewilligung des Heizkostenzuschusses ausbezahlt. Es ist dafür kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Wir gehen in Kärnten einen Auszahlungsweg, der so einfach und unkompliziert wie möglich ist.“

Politische Laufbahn

07.10.2019

Landeshauptmann- Stellvertreterin Dr.in Beate Prettner

BILDUNGSWEG

  • 1971 – 1975: Volksschule in Maria Gail
  • 1975 – 1983: Bundesgymnasium Villach St. Martinerstraße
  • 1983 – 1990: Medizinstudium in Wien
  • 1990 : Promotion zum Doktor der gesamten Heilkunde an der Alma Mater Rudolfina

BERUFLICHER WERDEGANG

  • 1990 : Turnusausbildung am LKH Klagenfurt
  • 1996 – 1998 : Praktische Ärztin in der Privatklinik Villach
  • 1998 : Facharztausbildung Geburtshilfe und Gynäkologie am LKH Klagenfurt
  • ab 2004 : Wohnsitzarzt als Gynäkologin
  • 2006 – 2010 : Oberärztin Gynäkologie am LKH Klagenfurt (Teilzeit)

POLITISCHER WERDEGANG

  • 31. 3. 2004 – 12. 4. 2010: Abgeordnete zum Kärntner Landtag
  • seit 12. 4. 2010 : Landesrätin
  • seit 28. 3. 2013 : Erste Landeshauptmann-Stellvertreterin

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Privat

07.10.2019

  • Geboren am 16. 4. 1965 in Klagenfurt
  • Mutter von drei wunderbaren Töchtern
  • Hobbys: Wandern, sportliche Aktivitäten in der Natur und kulturelle Veranstaltungen gemeinsam mit den Töchtern

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Lebenslauf